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Statistiken zu dem Pressegespräch am 20.03.2014

Datum: 21.03.2014

Kurzbeschreibung: 

 

Statistiken zu dem

Pressegespräch am 20.03.2014

 

 

1. Statistik des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Im Jahr 2013 wurden beim Oberlandesgericht 2.624 Berufungen in Zivilsachen  (Vorjahr: 2.735) und 1.280 Beschwerden (Vorjahr 1.374) neu anhängig. Erledigt wurden in diesem Jahr 2.633 (Vorjahr 2.609) Berufungs- und 1.301 (Vorjahr 1.444) Beschwerdeverfahren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug 9,7 Monate (Vorjahr 10,5 Monate).  Damit lagen die Eingänge im Bereich der letzten Jahre.

In Familiensachen gingen die Eingänge leicht zurück und sind aber auf dem seit der Geltung des FamFG im Jahr 2009 hohen Niveau mit insgesamt 2.682 Eingängen (pro AKA 137 Verfahren).  Die Erledigungszahl ist erfreulich über den Eingängen trotz der Belastung und liegt bei 2.761 Verfahren. Die Erledigungsdauer liegt bei durchschnittlich 6 Monaten.

In Straf- und Bußgeldverfahren (Revisionen und Rechtsbeschwerden) war ein Rückgang von 707 Verfahren im Jahr 2012 auf 650 Verfahren im letzten Jahr zu verzeichnen, aufgrund Personalverringerung in diesem Bereich stieg aber die einzelne Belastung von z.B. 160 Verfahren pro AKA im Jahr 2011 auf 178. Revisionen waren in durchschnittlich 2,2 Monaten und Rechtsbeschwerden in 1,4 Monaten erledigt. Daneben waren weitere Verfahren in den Strafsenaten zu bearbeiten, wie u.a.  Auslieferungsverfahren, Haftprüfungsverfahren, Strafvollzugssachen.

 

2. Statistik der Land- und Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Bei den 9 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts sind im letzten Jahr 18.718 (Vorjahr: 19.490) Zivilsachen ohne Handelskammer und Beschwerden eingegangen und 18.950 Verfahren erledigt worden (Vorjahr 19.104). In den Kammern für Handelssachen sind weitere 1.439 Verfahren anhängig geworden (Vorjahr 1.515) und 1.454 erledigt worden. Weiterhin sind 2.804 Strafsachen in erster und zweiter Instanz eingegangen (Vorjahr 2867), wobei die Wirtschaftsstrafsachen beim Landgericht Mannheim nicht eingerechnet sind.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer war wie folgt:

Strafsachen (I. Instanz):                      6,1 Monate

Strafsachen (II. Instanz):                     4,9 Monate

Zivilsachen (I. Instanz):                       7,9 Monate

Zivilsachen (Berufungen):                  7,0 Monate

 

Die 52 Amtsgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe hatten einen Eingang von 53.854 (Vorjahr 54.301) Zivilsachen und 53.431 (Vorjahr 55.908) Erledigungen. In Familiensachen waren es 29.391 (Vorjahr 29.657) Verfahren und 29.942 Erledigungen (Vorjahr 31.403). Die Strafrichter hatten18.883 Verfahren zu verzeichnen und haben 18.544 Verfahren erledigt (Vorjahr 18.812 und 19.110). Die Richter in Bußgeldsachen hatten 14.235 Eingänge (Vorjahr 14.744) und 13.758 Erledigungen (Vorjahr 15.294). Die Zahl der Verfahren bei den Schöffengerichten haben mit 1.507 gegenüber 1.378 zugenommen. Die Erledigungen lagen bei 1.466 Verfahren (Vorjahr 1.357). Zurückgegangen sind die Jugendstrafsachen mit 6.796 Verfahren beim Jugendrichter (Vorjahr 7.450) und beim Jugendschöffengericht mit 1.856 (Vorjahr 1.989) Verfahren. Die Erledigungen waren beim Jugendrichter 6.792 und beim Jugendschöffengericht bei 1.891 Verfahren.

 

 

Die durchschnittliche Verfahrensdauer war wie folgt:

Zivilsachen:                                         4,3 Monate

Familiensachen:                                 6,2 Monate

Strafsachen  zwischen 2,2 und 4,9 Monaten

 

3. PEBB§Y-Deckungsgrad

PEBB§Y ist die Kurzbezeichnung für ein System zur Personalbedarfsberechnung für die deutschen Justizbehörden. In der Justiz wird zur Ermittlung des Bedarfs an Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Servicemitarbeitern festgelegt, wie viel Zeit für jede einzelne Tätigkeit benötigt wird.

Der PEBB§Y-Deckungsgrad zeigt somit im Vergleich mit anderen Gerichten wie die personelle Ausstattung ist.

Die Zahlen sind aufgrund vieler Gesetzesänderungen zum Beispiel im Familienrecht zwischenzeitlich veraltet, weshalb dieses Jahr eine Neuerhebung stattfindet.

Beim Oberlandesgericht betrug der Deckungsgrad im letzten Jahr im höheren Dienst (Richter) 99 % (Vorjahr 95 %), im gehobenen Dienst (Rechtspfleger 88 % (Vorjahr 90 %) und im Unterstützungsbereich (mittlerer Dienst und Angestellte) 78 % (Vorjahr 77 %).

Bei den Landgerichten lag der entsprechende Deckungsgrad bei den Richtern bei 105 % und bei den Amtsgerichten bei 90 %.

gez. Prof. Dr. Hügel

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