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Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme im Streit um ein Wiederkaufsrecht der Stadt Heidelberg hinsichtlich des ehemaligen Ausflugslokals „Alter Kohlhof“ am 1. August 2023

Datum: 25.07.2023

Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme im Streit um ein Wiederkaufsrecht der Stadt Heidelberg hinsichtlich des ehemaligen Ausflugslokals „Alter Kohlhof“ am 1. August 2023

Pressemitteilung vom 25. Juli 2023 (10/23)

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Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme im Streit um ein Wiederkaufsrecht der Stadt Heidelberg hinsichtlich des ehemaligen Ausflugslokals „Alter Kohlhof“ am 1. August 2023

 

Die Stadt Heidelberg macht in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein Wiederkaufsrecht hinsichtlich eines Grundstücks in Heidelberg geltend, auf dem früher das Ausflugslokal „Alter Kohlhof“ betrieben wurde. Die Beklagte hat dieses Grundstück Mitte des Jahres 2015 erworben. Inzwischen wird dort ein Gourmetrestaurant betrieben.

 

Das Landgericht Heidelberg hat die in erster Linie auf Übereignung des Grundstücks gerichtete Klage der Stadt Heidelberg mit Urteil vom 5. Juni 2019 abgewiesen. Auf die Widerklage der Beklagten hin hat das Landgericht die Stadt zur Bewilligung der Löschung zweier Grundbucheinträge verurteilt und die fehlende Pflicht der Beklagten zum Betrieb einer Gaststätte oder eines Beherbergungsbetriebs festgestellt. Zur Begründung hat das Landgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass eine Verpflichtung zum Betrieb einer Gaststätte mit Hotel aus dem Kaufvertrag des der Klägerin vorangegangenen Eigentümers mit der Stadt Heidelberg weder rechtswirksam vereinbart noch von der Beklagten übernommen worden sei. Die Beklagte unterliege auch keiner Unterlassungsdienstbarkeit des Inhalts, dass sie jede andere Nutzung des Grundstücks als den Betrieb einer Gaststätte mit Hotelbetrieb zu unterlassen habe. Jedenfalls wäre das Festhalten an einem Wiederkaufsrecht treuwidrig und unverhältnismäßig, weil inzwischen unstreitig eine Gaststätte auf dem Anwesen betrieben werde.

 

Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat bereits am 5. August 2021 und am 23. Februar 2023 über die Berufung mündlich verhandelt. Für den nunmehr anstehenden dritten Verhandlungstermin ist die Anhörung eines Sachverständigen zu einem schriftlich erstatteten Ergänzungsgutachten vorgesehen. Beweisfrage ist, ob an dem fraglichen Standort ein Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb überhaupt wirtschaftlich betrieben werden kann.

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Gerichtsgebäude sowie im Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung Ton-, Film- und Bildaufnahmen nur mit einer vorherigen Genehmigung zulässig sind, die Medienvertreter bis zum 27. Juli 2023 per E-Mail (unter pressestelle@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de) beantragen können. Während der Sitzung sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen in jedem Fall untersagt.

 

Termin: 1. August 2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 1, Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Schirmerstraße 4a, 76133 Karlsruhe

 

Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Karlsruhe: 19 U 83/19

Vorinstanz: Landgericht Heidelberg, Urteil vom 5. Juni 2019, 4 O 219/17

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